Die beiden Stiftungen Helvetia Nostra und Fondation Franz Weber sind mit dem Bauvorhaben «La Colline» in Arlesheim nicht einverstanden. Zusammen mit der Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim forderten sie deshalb eine gesetzeskonforme Überprüfung des Projekts, schreibt die Basellandschaftliche Zeitung. Anfang Oktober erhoben sie sogar Beschwerde beim Bundesgericht, welches zuletzt einen provisorischen Baustopp verfügte, bis über das Gesuch von Helvetia Nostra um aufschiebende Wirkung der Beschwerde und um Anordnung vorsorglicher Massnahmen entschieden werden kann. Dieses Gesuch wurde nun vom Bundesgericht abgewiesen, teil der Kanton Baselland mit. Dies habe zur Folge, dass das Bauvorhaben «La Colline» auch während der Dauer des Beschwerdeverfahrens fortgesetzt werden kann. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst den Entscheid nach eigenen Angaben, schreibt die bz. Das rechtsstaatlich mehrfach legitimierte Bauvorhaben könne somit weitergeführt werden. Aus Sicht der Naturschützer stellt das Bauprojekt «La Colline» eine akute Bedrohung für ein unter Naturschutz stehendes Feuchtgebiet dar. Ausserdem würden die Bundesvorgaben zum Kulturgüterschutz des einzigartigen Goetheanum-Ensembles durch das Bauvorhaben verletzt.