Ein schweres Erdbeben hätte in der Schweiz gravierende Folgen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates will die Bewältigung der damit verbundenen Schäden vorsorglich regeln. Mit einer Kommissionsmotion beauftragt sie den Bundesrat, das Konzept einer Eventualverpflichtung zu prüfen.

Mit 7 zu 6 Stimmen hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Schweizerische Erdbeben­versicherung mittels System der Eventualverpflichtung» beschlossen. Wenn sich ein grosses Erbeben ereignet, sollen alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten. Dieses Konzept soll nun vom Bundesrat fundiert geprüft werden. Insbesondere ist zu diskutieren, ob nur die Hauseigentümer oder alle Steuerpflichtigen eine Prämie bezahlen müssten und ob diese abgestuft werden sollte, je nachdem, wie erdbebengerecht das eigene Haus gebaut ist oder wie erdbebengefährdet die Region ist.

Die Kommission bewertet Erdbeben als eine reale und teure Naturgefahr, die Schäden bis in den dreistelligen Milliardenbereich verursachen könnte. Deshalb müsse gesetzgeberisch gehandelt werden. Der Kommission zufolge hat das angedachte Modell den Vorteil, dass die Gelder erst dann abschöpft würden, wenn tatsächlich ein Schadensereignis einträte. Die Minderheit beantragt, die Kommissionsmotion abzulehnen. Es sei Sache der Kantone, bei Bedarf einen neuen Lösungsvorschlag zu präsentieren. Zudem stelle sich die Frage, ob überhaupt eine vorsorgliche Planung angezeigt sei, gerade in Hinblick auf viele andere mögliche Katastrophen mit ebenfalls hohem Schadenspotenzial. Eine Speziallösung für Erdbeben ist aus Sicht der Minderheit nicht gerechtfertigt.

Die nun vom Bundesrat zu prüfende Eventualversicherung stellt eine Alternative zu einer obligatorischen Versicherungslösung auf Bundesebene dar, die sich im Parlament als nicht mehrheitsfähig erwiesen hat. Angesichts dieser Vorgeschichte lehnt die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Initiative des Kantons Basel-Landschaft ab. Diese Standesinitiative fordert die Ausarbeitung einer Verfassungsbestimmung, die es dem Bund ermöglicht, eine gesamtschweizerische obligatorische Erdbebenversicherung einzuführen.

Der HEV Schweiz hat kein Verständnis für diesen Entscheid zugunsten der Kommissionsmotion. Der Entscheid für eine solche Motion ist für den HEV Schweiz nicht nachvollziehbar. Bereits für ein Obligatorium fehle es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern. Umso mehr sei es nicht nachvollziehbar, warum die Kommission eine staatlich verordnete Solidarhaftung aufs Tapet bringe. Es bestünden auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte für das Erdbebenrisiko. Wer dieses Risiko abdecken will, kann das bereits auf freiwilliger Basis. Es brauche gesamtschweizerisch keine Zwangslösung.