Die zuständige Kommission des Ständerates hat beschlossen, auf RPG 2 einzutreten und damit die Bestimmungen fürs Bauen ausserhalb der Bauzonen anzupassen – dies auch unter Berücksichtigung der Landschaftsinitiative. Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ist bereits seit Ende 2018 in der parlamentarischen Beratung. Im Dezember 2019 beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten, schreibt espacesuisse.ch. Seither war das Geschäft in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S). Diese ist nun einstimmig darauf eingetreten. Der Änderungsbedarf beim Bauen ausserhalb der Bauzonen sei von allen Seiten bestätigt. Der Entwurf des Bundesrates ist der Kommission jedoch zu kompliziert und soll vereinfacht werden. Die zwei zentralen Punkte der Vorlage: Verbautes Kulturland mittels einer Kompensationspflicht zurückgewinnen sowie kantonale und regionale Besonderheiten im Rahmen der kantonalen Richtplanung besser berücksichtigen. Die Kommission wird sich auch an der eidgenössischen Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» orientieren, welche mit 104 487 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.