Der Vorschlag für das Covid-19-Geschäftsmietegesetz ist vor der Rechtskommission des Nationalrates gescheitert. Das vorgeschlagene Geschäftsmietegesetz für einen rückwirkenden Eingriff in die mietvertraglichen Rechte würde gleich mehrere durch die Bundesverfassung garantierten Rechte verletzen, schreibt der Hauseigentümerverband. Darunter die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Gemäss der bundesrätlichen Monitor-Erhebung sind rund 60% der Unternehmen nicht eingemietet, sondern betreiben ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft. Deren Raumkosten sind in etwa gleich hoch wie jene der eingemieteten Unternehmer. Sie waren im gleichen Masse ebenfalls von den Covid-19- bedingten Betriebseinschränkungen betroffen. Während die Geschäftsraummieter von ihren Mietkosten weitgehend entlastet würden, müssten hingegen Unternehmen in der eigenen Liegenschaft ihre Raumkosten zu 100% selbst tragen. Diese Besserstellung verzerre den Wettbewerb und privilegiert Mieter- Unternehmer gegenüber Eigentümer-Unternehmern in unzulässiger Weise, schreibt der HEV.

Gemäss dem vorgeschlagenen Covid-19-Geschäftsmietegesetz soll der Zwangserlass für monatliche Mietzinse bis zu einer Grenze von 15’000 bzw. 20’000 Franken gelten. Für diese Grenze soll der Netto-Mietzins massgebend sein. Die Abgrenzung von Netto-Mietzins und Nebenkosten im Einzelfall wäre in der Praxis mit massiven Schwierigkeiten verbunden. Nebenkosten sind nicht gesetzlich festgelegt: Sowohl die Aufzählung, welche Kosten als Nebenkosten gelten als auch die Zahlungspflicht wird in den Mietverträgen unterschiedlich gehandhabt. Auch die Frage der Anrechnung und Gültigkeit bereits abgeschlossener Vereinbarungen zwischen den Mietparteien würde eine Flut von Streitigkeiten und Verfahren auslösen. Der Staatseingriff in die bestehenden Mietverträge würde somit mehr Probleme schaffen als lösen, ist der HEV überzeugt.