Der Bundesrat hat Zwangseingriffe in die Vertragsbeziehungen zwischen Geschäftsraummietern und Vermietern stets abgelehnt. Er gab daher ein Monitoring in Auftrag, um die Auswirkungen der Krise aufgrund fundierter Zahlen zu untersuchen. Das vom Parlament geforderte Geschäftsmietegesetz für einen globalen undifferenzierten Zwangserlass sei verfehlt, schreibt der Hauseigentümerverband. Es sei jetzt an den Parteien situationsgerechte Lösungen im Einzelfall auszuhandeln. Die wichtigsten Ergebnisse des Monitorings:
– Die Geschäftsmietparteien haben in der grossen Mehrheit der Fälle eine einvernehmliche Einigung für eine Mietzinsreduktion gefunden.
– Die vom Parlament lancierten Forderungen um einen gesetzlichen Zwangseingriff haben grosse Verunsicherung geschaffen, daher sind seit den Parlamentsentscheiden vom Juni 2020 die Neigungen zum Abschluss von Vereinbarungen gesunken.
– Aufgrund der diversen Unterstützungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie der grossen Zahl der freiwilligen Mieterlasse durch die Vermieter bestehen keine globalen Zahlungsschwierigkeiten der Geschäftsmieter. Eine grossflächige Konkurswelle oder Schwemme von Gerichtsverfahren ist nicht eingetreten. Die Firmenkonkurse sind nicht angestiegen und die Anzahl Schlichtungs-Gesuche bei den staatlichen Miet-Schlichtungsbehörden ist eher zurückgegangen.
– Rund 60% der Unternehmen sind nicht eingemietet, sondern betreiben ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft. Deren Raumkosten sind ähnlich hoch wie jene der Mieter. Mit dem vom Parlament geforderten Zwang der Vermieter zu 60% Mieterlass würden Mieter- Unternehmer gegenüber den Unternehmern in eigener Liegenschaft, welche ihre gesamten Raumkosten unverändert zu 100% tragen müssen, ungerechtfertigt privilegiert. Es würde ihnen ein verfassungswidriger Konkurrenzvorteil verschafft.