Wer von behördlichen Schliessungen betroffen ist, zahlt für die Dauer des Lockdowns als Mieter oder Mieterin von SBB-Geschäftsliegenschaften keine Miete. Damit will die SBB ihre Geschäftsmietenden unterstützen, teilt sie mit. Das sind primär Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt. Insgesamt werden die Mietzinse bei über 1200 Mietverträgen für die Lockdownphase angepasst. Die SBB gewährt folgende Mietzinserlasse und -reduktionen:
– Sie verzichtet auf Mieten von Unternehmen, die während des Lockdowns auf behördliche Anweisung schliessen mussten. Davon profitieren in erster Linie Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Je nach Nutzung dauert diese Phase vom 17. März bis 26. April, 10. Mai oder voraussichtlich 8. Juni 2020.
– Betriebe, die nicht schliessen mussten, zahlen während des Lockdowns weniger Miete. Die Höhe der Reduktionen definiert sich anhand der Umsatzrückgänge der jeweiligen Nutzung.
– Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen.
Die Geschäftsmieterinnen und -mieter werden in den kommenden Tagen von der SBB kontaktiert; sie müssen die Mietzinsreduktion nicht beantragen.