Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist der Schwesterkommission des Nationalrates (WAK-N) gefolgt und hat mehrheitlich eine Motion unterstützt, welche die Vermieter zu einem Erlass von 60% der geschuldeten Monatsmieten von Geschäftsräumen zwingt. Dieser Zwang soll für die Zeit der COVID-19-bedingten Schliessung oder Reduktion des Betriebs gelten. Vermieter von Geschäftsräumen mit einem monatlichen Bruttomietzins von maximal CHF 20’000 müssen dem Mieter einen Erlass von 60% des Mietzinses während der Zeit der Schliessung oder Betriebsreduktion (gemäss COVID-19 Verordnung 2) und damit insgesamt bis CHF 40’000 oder noch mehr gewähren. Bei Mietzinsen ab CHF 15’000 gilt ein auslegungsbedürftiges Opt-Out. Bereits abgeschlossene Vereinbarungen sollen bestehenbleiben. «Diese Regelung führt auf Seiten der Vermieter und der Mieter zu Ungerechtigkeiten, weil sie keinerlei Rücksicht nimmt auf die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten, die konkreten Auswirkungen der COVID-19-Notanordnungen und die individuellen finanziellen Verhältnisse der Parteien», kritisiert der Hauseigentümerverband. Es sei Aufgabe der Vertragsparteien situationsgerechte Lösungen auszuarbeiten. Sie haben auch die Mietverträge vereinbart und kennen die konkrete Betroffenheit am besten. «Viele private Vermieter sind ihren Geschäftsmietern bereits mit Erlassen und anderen Erleichterungen entgegengekommen und immer mehr tun dies auch grosse Vermieter», schreibt der HEV weiter.