Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat sich erneut mit der Thematik von möglichen Folgen der COVID-19-Krise auf die Geschäftsraummieten auseinandergesetzt. Sie hat den unterbreiteten Vorschlag der Schwesterkommission des Ständerates klar abgelehnt. Stattdessen hat sie mit knapper Mehrheit eine neue Motion mit einem Zwang zu einem Teilerlass bei Monatsmieten bis zu 20’000 Franken unterstützt. Eine Kommissionsminderheit lehnt einen rückwirkenden Eingriff in die Mietverträge ab. Der HEV Schweiz lehnt den Vorstoss ab. Er würde zu willkürlichen Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten führen, ist der Verband überzeugt.
Die neue Variante einer Motion der WAK-N sieht einen Teil-Mieterlass von 60 Prozent des Mietzinses vor. Dieser soll nach einem komplizierten Modell bei monatlichen Mietzinsen bis 20’000 Franken gelten, verbunden mit einer opt-out-Klausel bei Monatsmieten ab 15’000.- Franken. Dieser staatliche Zwang zum Teil-Mieterlass soll bei Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen sowie bei bestimmten reduziert geführten Betrieben gelten. Der neue Vorschlag sei für Vermieter und für Mieter ungerecht, weil er eine willkürliche Frankengrenze für den erzwungenen Miet-Teilerlass vorsieht, kritisiert der HEV.
Ungerecht sei auch, dass die Vermieter – welche die Mieterlasse gewähren müssen – ihre eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker) weiterhin ungeschmälert bezahlen müssen. Zudem soll die Regelung völlig unabhängig von den konkreten Mietvertragspflichten und von den finanziellen Verhältnissen der jeweiligen Parteien gelten. Profitieren von dieser Regelung würden also laut HEV Unternehmer mit einem Jahresmietzins von bis zu 240’000 Franken – und damit nicht nur eingemietete Kleinunternehmer.
Der staatliche Zwang zum Mieterlass schaffe zudem eigentums- und wettbewerbsfeindliche Benachteiligungen. Eine solche Regelung bevorzuge eingemietete Gewerbetreibende gegenüber Gewerbetreibenden, die ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft führen. «Eigentümer-Wirte sollen sowohl die Einnahmeausfälle durch die COVID-19-Krise selbst tragen und darüber hinaus auch alle Raumkosten – insbesondere die Hypothekarzinsen und Betriebskosten – weiterhin vollumfänglich selber zahlen», bemängelt der HEV.
Nicht auf eine Bundeslösung warten wollen die Kantone Basel-Stadt und Freiburg. Sie haben eine Drittelslösung erarbeitet, das heisst, dass die Mieter nur noch einen Drittel der Miete bezahlen müssen (bis 20 000 Franken pro Monat), einen Drittel übernimmt der Kanton und einen Drittel müssen die Vermieter übernehmen.