Wie bereits der Ständerat hat auch der Nationalrat entschieden, die Vermieter für die vom Bundesrat notrechtlich angeordneten Betriebsschliessungen verantwortlich zu machen. Er will alle Vermieter von Geschäftsräumen mit corona-bedingt angeordneten Schliessungen zu 70 Prozent Mieterlass zwingen. Der Ständerat hat mit 24:19 Stimmen bereits vorher einen staatlichen Zwang zum generellen Mieterlass durch die Vermieter beschlossen. Dieser soll nicht etwa nur bei Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen gelten, sondern zusätzlich auch bei reduziert geführten Betrieben oder solchen, bei denen ohne irgendwelche Staatsinterventionen der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent tiefer ausgefallen ist. Vermieter – denen diese Einnahmenverluste bis zu 10’000 Franken aufgezwungen werden sollen – müssen ihre eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Entschädigungen/Löhne von Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker) jedoch weiterhin bezahlen. Der Bundesrat lehnte diese Motion ab und auch der Nationalrat hat dieser Motion des Ständerates eine Abfuhr erteilt.

Eine Mehrheit des Nationalrates hat jedoch mit 103 zu 77 Stimmen bei 15 Enthaltungen eine eigene Motion unterstützt, mit der er die Vermieter für die Notrechtsanordnungen für die Covid-bedingten Betriebsschliessungen und deren Folgen haftbar machen will. Die Vermieter sollen auf 70% ihres Ertrags verzichten, ihre Geschäftsobjekte aber bei vollen Kosten nach wie vor unverändert zur Verfügung stellen müssen. Denn die Geschäftsmieter der behördlich geschlossenen Mietobjekte belegen diese weiterhin. Die Räumlichkeiten wurden nicht an den Vermieter zurückgegeben und dieser kann nicht darüber verfügen. «Eine solch generelle Regelung mit verordneten Einnahmeverlusten – noch dazu derart krassen von 70 Prozent der Einnahmen – ist inakzeptabel. Sie stellt einen nicht tolerierbaren Eingriff in Eigentumsrecht, Vertragsfreiheit und Rechtssicherheit dar», wehrt sich der Hauseigentümerverband.

Einen neuen Vorschlag hat nun die ständerätliche Wirtschaftskommission WAK-S ausgearbeitet. Sie schlägt vor, dass Geschäftsmieten bis 5000 Franken ganz erlassen werden, ab 6000 Franken und darüber dann immer mit einem Abzug von 5000 Franken bezahlt werden müssen. Dies bis zu einer Höhe von 15 000 Franken. Für die darüber liegenden Mieten geht die WAK-S davon aus, dass die Mieter und Vermieter in einer ausgeglicheneren Position miteinander verhandeln können.