Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lehnt wie der Bundesrat weitere notrechtliche Eingriffe ins Mietrecht ab. Damit will die Kommission bestehende Mietverträge nicht generell aushebeln. Die konkreten Mietverträge sowie die individuelle Betroffenheit der Parteien und deren finanziellen Möglichkeiten seien äusserst unterschiedlich. Eine generelle Lösung würde zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten führen. Die Kommission verweist nun als Lösungsvorschlag auf Schiedsentscheide von Rechtsanwälten. Diese seien jedoch ungeeignet für die generelle Beurteilung der Rechtslage, kritisiert der Schweizerische Hauseigentümerverband. Die Schiedsrichter seien nicht wie staatliche Richter demokratisch legitimiert. Deren Entscheide können nicht angefochten und juristisch überprüft werden.

In aller Regel ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses im Interesse beider Parteien. Die Bewältigung von Notsituationen durch die aktuell angeordneten Betriebsschliessungen soll daher bilateral und in Bezug auf das konkrete Mietverhältnis angegangen werden, rät der HEV den Mitgliedern. Bereits seien zahlreiche Vermieter ihren Geschäftsmietern, die ihren Betrieb schliessen mussten, mit Mieterlassen entgegengekommen. «Es gibt aber auch Eigentümer, die nicht über die nötigen Mittel verfügen, um grössere Mietausfälle wirtschaftlich verkraften zu können», schreibt der HEV. Generelle Regelungen mit «verordneten Einnahmeverlusten» bei Vermietern würden nur zur Verlagerung von Notsituationen führen und neue Probleme schaffen (Gefährdung der Zahlung von Hypozinsen, Amortisationen, Gebühren und Abgaben, Entschädigungen/Löhnen von Hauswarten und Liegenschaftsverwaltungen; Handwerkern, Servicefirmen, Energielieferanten usw.). «Schliesslich sind auf Seite der Geschäftsraummieter die betriebliche Betroffenheit und auch die finanziellen Verhältnisse äusserst unterschiedlich.»

Die Mandatierung eines Schiedsgerichts erfordere die Zustimmung beider Parteien. «Solche Schiedsgerichte bestehen nicht aus demokratisch legitimierten Richtern. Die eingesetzten Schiedsrichter – in der Regel Rechtsanwälte – beurteilen nur den konkret unterbreiteten Einzelfall», bemängelt der HEV. Beurteilungen durch Schiedsgerichte seien teuer und kosteten rasch mehr als Mieterlasse, da die Entschädigungen der Anwälte für deren Schiedsrichter-Tätigkeit nicht an die staatlichen Gerichtsgebühren gebunden seien. Die unterlegene Partei könne den Entschied zudem nicht durch Anfechtung beim staatlichen Gericht juristisch überprüfen lassen. Sie sei an ein einseitiges Urteil durch die «Rechtsanwalts-Richter» gebunden.