bfw liegenschaften ag (SIX Swiss Exchange: BLIN) gibt bekannt, dass die BFW Holding AG, Frauenfeld, in den vergangenen Tagen weitere Namenaktien Kategorie A der bfw liegenschaften ag im Markt erworben hat und die Hauptaktionärin neu eine Beteiligung von über 98% der Stimmrechte an der bfw liegenschaften ag hält. Die aktuelle Beteiligung der BFW Holding AG beläuft sich auf 2’734’173 Namenaktien Kategorie A und 5’000’000 Namenaktien Kategorie B. Dies entspricht per heute 98.05% der Stimmrechte und 95.47% des Aktienkapitals der bfw liegenschaften ag. Die BFW Holding AG wird nun beim zuständigen Gericht im Kanton Thurgau gemäss Art. 137 FinfraG die Kraftloserklärung sämtlicher sich noch im Publikum befindenden Namenaktien Kategorie A beantragen, um ihre Beteiligung an der bfw liegenschaften ag auf 100% zu erhöhen. Für diejenigen Aktionäre der bfw liegenschaften ag, die ihre Namenaktien Kategorie A im Angebot nicht angedient und bis dato noch nicht verkauft hatten, bedeutet dies, dass die von ihnen gehaltenen Namenaktien Kategorie A gerichtlich für kraftlos erklärt werden und sie, wie im öffentlichen Kaufangebot vom 29. November 2019 angekündigt, eine Barabfindung in Höhe des Angebotspreis von CHF 44.25 je Namenaktie Kategorie A erhalten werden, sobald das Gerichtsurteil bezüglich der Kraftloserklärung vorliegt und in Rechtskraft erwachsen ist. Gleichzeitig wird die BFW Holding AG als Hauptaktionärin bzw. die bfw liegenschaften ag als Emittentin das Dekotierungsgesuch zu Handen der SIX Swiss Exchange einreichen.