Der SVIT Schweiz teilt und unterstützt die Haltung des Bundesrats, in der Frage der Mietzinse von Geschäftsflächen individuelle einvernehmliche Lösungen zu suchen. Der Verband präsentiert einen Leitfaden für die Verhandlungen über eine vorübergehende Mietzinsreduktion. Der Bundesrat will mit dem Notrecht nicht in den Bereich der Geschäftsmiete eingreifen. Er ruft stattdessen die Parteien zum Dialog und zu einvernehmlichen Lösungen auf. Der SVIT Schweiz begrüsse diese Zurückhaltung der Regierung, schreibt er in einer Medienmitteilung. Eine vermeintliche «politische Lösung» wäre angesichts der Vielfalt der Vertragsverhältnisse nicht ohne detaillierte und damit schwerwiegende Eingriffe in die privatwirtschaftlichen Vertragsverhältnisse zu erreichen.
Der Dachverband der Immobilienwirtschaft fordert Vermieter und Bewirtschafter in Übereinstimmung mit dem Bundesrat auf, für individuelle Lösungen Hand zu bieten. Mit der bereits früher empfohlenen und inzwischen breit umgesetzten Stundung der April-Mietzinse hätten Vermieter und Bewirtschafter nicht nur Zeit für die Verhandlungen geschaffen. Sie hätten damit auch gezeigt, dass sie sich der aussergewöhnlichen Lage ihrer Mieter bewusst sind, schreibt der SVIT.
Der Verband stellt aber auch klar, dass ein rechtlicher Anspruch auf Mietzinssenkung umstritten ist. Ob sich die Vermieter die behördlich verordnete Schliessung als Mangel an der Mietsache anrechnen lassen müssen, werden die Gerichte im Einzelfall entscheiden. In Anbetracht der Dauer und der Verfahrenskosten seien Verhandlungslösungen zu bevorzugen. Es sei im vitalen Interesse der Vermieter, dass sie ihre Mieter behalten und nicht mit Leerständen konfrontiert sind.
Der SVIT Schweiz hat einen Leitfaden für die Verhandlungen über eine vorübergehende Mietzinsreduktion erarbeitet, der Vermietern, Bewirtschaftern und Mietern bei der Einigung unterstützt. www.svit.ch