Die UTLITA Anlagestiftung für gemeinnützige Immobilien verlängert die Frist für eine weitere Kapitalerhöhung von 50 Millionen CHF bis am 24. März. Auf Anfrage von verschiedenen Anlegern habe sich UTILITA dazu entschlossen die Zeichnungsfrist um 5 Wochen zu verlängern. Die Zuteilung wird neu am Donnerstag 26. März bekannt gegeben, die Liberierung vom 3. April werde jedoch wie geplant beibehalten. Den Anlegern, die bis zum 14. Februar gezeichnet haben, wird der volle Betrag zugeteilt. Die korrigierten Unterlagen zur 3. Kapitalerhöhung werden auf der Webseite   www.utilita.ch/wordpress/emission3  publiziert. Die Initiative für mehr bezahlbaren Wohnungen habe aufgezeigt, dass das Bedürfnis nach günstigen Wohnungen bestehe. UTILITA ermögliche eine Anlage von Pensionskassengelder in ein nicht spekulatives und stabiles Immobilienmarktsegment.