Der Kanton Zug vermeldet den Ablauf Referendumsfrist gegen die Änderung des kantonalen Steuergesetzes vom 27. Juni 2019 zur Umsetzung der eidgenössischen Steuervorlage. Sie ist unbenutzt abgelaufen. Somit tritt per 1. Januar 2020, zusammen mit den entsprechenden Bestimmungen auf Bundesebene, die sechste Steuergesetzrevision des Kantons Zug in Kraft. Diese Umsetzung führt zu einer Reduktion des effektiven Steuersatzes von 14.5% auf 12.0%. Aufgrund dieser Anpassung des Steuersatzes und basierend auf dem Bestand an latenten Steuern per 30. Juni 2019 rechnet Zug Estates für das Geschäftsjahr 2019 mit einem einmaligen positiven Sondereffekt aus der Auflösung von latenten Steuern im Umfang von rund CHF 19 Mio.