Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von sechs Anwohnern gegen das geplante Grosskino in Chur West gut. Grund dafür ist eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung UVP, welche die Beschwerdegegner, die Baugesellschaft City West respektive die Domenig Architekten AG nicht gemacht hätten. Doch laut Amt für Umwelt und Natur des Kantons Graubünden und dem Bundesamt für Umwelt war diese gar nicht notwendig, da das Projekt als Einzelanlage zu betrachten sei. Doch das Bundesgericht sieht dies anders. Die Lausanner Richter kommen zu Schluss, dass zwischen dem geplanten Projekt und dem Einkaufszentrum City West ein enger räumlicher Zusammenhang bestehe und deshalb als Gesamtanlage zu gelten habe. Und dies verlange eine UVP.