Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrates (UREK-N) will nicht auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) eintreten. Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist von grosser politischer Brisanz. Die Vorlage des Bundesrates möchte den Kantonen mit dem neuen Planungs- und Kompensationsansatz mehr planerischen Handlungsspielraum im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen zuerkennen. Damit könnten die Kantone – unter Wahrung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet – auf ihre spezifischen Gegebenheiten eingehen, so der Bundesrat. Das geltende Recht ist im Laufe der Jahre durch eine Vielzahl von Vorstössen zur einer komplizierten Ansammlung von Einzelanliegen herangewachsen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollte in Zukunft jeder Kanton entscheiden, welche der Ausnahmebestimmungen des Bundesgesetzes er für sein Gebiet übernehmen will. Die UREK-N will auf diese Revision nun nicht eingehen und ist damit der Meinung, dass die zahlreichen Ausnahmen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen künftig schweizweit gelten sollen und nicht kantons- und gemeindeweise geregelt werden.