«Im Baurecht ist klar definiert, wie gebaut werden darf. Das eigentliche Grundstück, der örtliche Zonenplan, ein allfälliger Gestaltungsplan und die Bauordnung sind die rechtlichen Eckpfeiler, die man kennen muss, wenn man eine erfolgreiche Baubewilligung erhalten will.» Das schreibt der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgerr in einer Motion an den Bundesrat. Darum würden diese rechtlichen Voraussetzungen von Bauherrn mit viel Aufwand und der nötigen Sorgfalt berücksichtigt. Denn Unachtsamkeit könne teuer und zu zeitlichen Verzögerungen führen. Diese rechtlichen Vorgaben und das Verfahren scheinen seiner Meinung nach in der Theorie zu funktionieren. «Schon länger kann aber festgestellt werden, dass diese klaren Bauregelungen mit dem Einspracherecht ausgehöhlt werden. Es scheint, dass Einsprachen heute auch missbräuchlich eingereicht werden. Eigeninteressen der Nachbarn und das vorsätzliche Schädigen des Bauherrn stehen dabei nicht selten im Mittelpunkt», schreibt er in seiner Motion. Es komme sogar dazu, dass Einsprachen mit Erpressungsabsichten gemacht würden. Bauvorhaben seien damit unverhältnismässig vom Goodwill der Nachbarn abhängig, auch dann, wenn die geltenden Baugesetze eingehalten werden. «Hier wird ein Rechtsinstrument klar missbraucht. Es braucht daher klarere gesetzliche Grundlagen, wie man gegen den Missbrauch von Einsprachen vorgehen kann.» Wenn Bauherren mit Erpressungen, mutwilligem Hinauszögern von Bauvorhaben (obwohl die Baueingaben baurechtlich in Ordnung sind) aber auch teuren Verfahrenskosten in die Knie gezwungen werden, dann seien die gesetzlichen Vorgaben zu wenig eindeutig. «Es darf keine Schlupflöcher geben, die solche Praktiken zulassen», hält Burgherr fest. Seine Motion fordert deshalb eine Änderung im Einspracherecht bei Bauvorhaben. Als konkrete Massnahme könnte seiner Meinung nach dienen, wenn die prozessierende Person die Prozesskosten und die Verzögerungsschäden tragen müsste oder zumindest einen Teil davon. Das würde die richtigen Anreize setzen. «Damit wir weiter als Land mit hoher Rechtssicherheit wahrgenommen werden, müssen wir hier dringend handeln. Wir brauchen transparente Prozesse und klare rechtliche Instrumente, die vor schädigenden und teuren Prozessen und Verzögerungen abschrecken», bekräftigt Burgherr.