Was lange Zeit als Papiertiger daher kam, hat nun Zähne erhalten: Die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich dürfen vorerst kein Bauland mehr einzonen, wie der Bundesrat entschieden hat. Diese Kantone haben nicht rechtzeitig eine Mehrwertabgabe eingeführt oder sie haben die bundesrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, heisst es. Der Einzonungsstopp in diesen Kantonen gilt ab 1. Mai 2019. Die Stimmbürger haben das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) 2013 mit 62.9 Prozent Ja-Stimmen angenommen, welches die Kantone unter anderem verpflichtet, Mehrwerte aus Einzonungen mit einem Mindestabgabesatz von 20 Prozent abzuschöpfen. Für die Umsetzung räumte das RPG den Kantonen eine Frist von fünf Jahren ein, die am 30. April 2019 abläuft. Kantone, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, dürfen ab 1. Mai 2019 keine neuen Bauzonen ausscheiden. Die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich haben die erforderlichen Gesetzgebungsarbeiten nicht rechtzeitig vorgenommen, schreibt der Bundesrat weiter. Zwar haben auch Genf, Luzern und Schwyz die Mehrwertabgabe rechtzeitig eingeführt. Ihre Regelungen erfüllten aber die Mindestvorgaben nicht, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) schreibt. Wenn die Kantone bundesrechtskonforme Regelungen eingeführt haben, hebt der Bundesrat den Einzonungsstopp laut Are wieder auf.