Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK-S hat die bereits im August 2018 präsentierten Eckpunkte zur Umsetzung des generellen Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung von selbstgenutzten Wohneigentum am Hauptwohnsitz bestätigt. Nach dem Willen der WAK-S sollen Eigentümer für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz zukünftig keinen Eigenmietwert mehr versteuern müssen. Gleichzeitig entfallen konsequenterweise die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form, z.B. für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. Zur Förderung von energetischen Sanierungen, Denkmalpflege und Umweltschutz gibt die Kommission den Kantonen Möglichkeit, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten. Der Hypothekarzinsabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum in der bisherigen Form entfällt zukünftig ebenfalls. Gleichzeitig soll ein zeitlich und betragsmässig begrenzter Ersterwerberabzug den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllen. Erfreut über den Entscheid ist der HEV Schweiz. Er begrüsst die Einführung eines Schuldzinsabzugs für Ersterwerber. So werde sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt.