Der Referenzzinssatz verbleibt auf dem rekordtiefen Stand von 1,5 Prozent, auf den er Mitte 2017 gefallen ist. Das teilt das Bundesamt für Wohnungswesen mit. Die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können deshalb vorerst keine neuen Ansprüche auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Der Durchschnittszinssatz, der per 31. Dezember 2017 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,56 Prozent auf 1,53 Prozent gesunken. Der Referenzzinssatz bleibt somit kaufmännisch gerundet weiterhin bei 1,5 Prozent. Aus diesem Grund ergebe sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch, meint dazu der Hauseigentümerverband Schweiz. Ansprüche könnten nur dann erhoben werden, wenn der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis noch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiere.