Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat sich für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Die von ihr vorgelegten Eckpunkte sehen einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vor. Die Ausarbeitung der Eckpunkte beinhaltet auch eine Reihe von detaillierten Abklärungen der Verwaltung. Gemäss den festgelegten Eckpunkten der Kommission sollen Eigentümer zukünftig kein fiktives Einkommen für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz mehr versteuern müssen. Der Eigenmietwert würde damit aufgehoben. Gleichzeitig entfallen die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form, zum Beispiel für den Unterhalt. Dies ist systemkonform. Zur Förderung von energetischen Sanierungen, Denkmalpflege und Umweltschutz sieht die Kommission jedoch vor, dass die Kantone Abzüge einführen können. Der Systemwechsel wird zudem auf das Wohneigentum am Hauptwohnsitz beschränkt. Der Hypothekarzinsabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum soll grundsätzlich entfallen. Der private Schuldzinsabzug in Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Vermögenserträgen soll nach Meinung der Kommission jedoch erhalten bleiben. Zudem soll dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung Rechnung getragen werden. Die Kommission will mit einem befristeten Ersterwerberabzug gewährleisten, dass der Traum der eigenen vier Wände für Junge keine Illusion bleibt.