Der vom Bund am 2. März 2015 publizierte hypothekarische Referenzzinssatz bleibt vorerst unverändert bei zwei Prozent. Damit ergibt sich zurzeit kein Anpassungsbedarf bei den Mietzinsen, teilt der HEV Schweiz mit. Wo der Mietzins noch auf einem höheren Referenzzinssatz beruht, gelte es, eine Überprüfung aufgrund der aktuellen Kostensituation vorzunehmen: Eine Reduktion des Referenzzinssatzes, um ein Viertelprozent entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent. Dagegen kann der Vermieter 40 Prozent der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen (Unterhaltsteuerung, Gebührensteigerungen etc.) geltend machen.